Die Abrechnung Ihrer Pflegehilfsmittel-Versorgung wurde von Ihrer Krankenkasse abgelehnt. Als Begründung wurde angegeben, dass der hinterlegte Rechnungsempfänger nicht zuständig bzw. nicht ersichtlich ist – das deutet in der Regel auf einen Kassenwechsel oder eine Änderung Ihrer Mitgliedsdaten hin (zuletzt bekannt: Ihre bisherige Krankenkasse).
Um die bereits erfolgte Versorgung weiterhin korrekt mit dem zuständigen Kostenträger abzurechnen und eine private Kostenbeteiligung für Sie zu vermeiden, benötigen wir einmalig eine erneute Unterschrift auf dem Versorgungsantrag mit Ihren aktuellen Krankenkassendaten.
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben, ergänzen Sie Ihre aktuelle Pflegekasse und bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, damit wir die rückwirkende Kostenübernahme beantragen können.
Sie möchten stattdessen eine Privatrechnung erhalten?
Bitte bestätigen Sie Ihre Angaben, damit wir Ihnen die Rechnung für die bereits erfolgte Versorgung zusenden können.
Sie möchten doch lieber Ihre aktuellen Krankenkassendaten nachreichen und eine private Kostenbeteiligung vermeiden?